Schlüsselrückgabe an Vermieter

Der Mieter muss bei Auszug alle Schlüssel an den Vermieter oder den Verwalter zurückgeben. Es reicht nicht aus, wenn er sie bei einem anderen Mieter im Haus abgibt (AG Tempelhof-Kreuzberg 4 C 476/81).


Es ist wichtig, dass bei einem Auszug alle Schlüssel dem Vermieter zurückgegeben werden. Die Rückgabe der Schlüssel erfolgt üblicherweise persönlich oder durch einen vereinbarten Übergabetermin. Dies stellt sicher, dass der Vermieter die Kontrolle über den Zugang zur Immobilie behält und der Mieter keine weiteren Rechte oder Pflichten in Bezug auf die Wohnung hat.

Es ist ratsam, die Schlüsselrückgabe schriftlich zu bestätigen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Eine schriftliche Bestätigung kann per E-Mail oder in Form eines Briefs erfolgen und sollte die Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel sowie Ort und Datum der Übergabe enthalten. Dies bietet beiden Parteien eine klare Dokumentation.

Es wird dringend davon abgeraten, Schlüssel in den Briefkasten des Hausmeisters zu werfen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit dem Vermieter oder der Verwaltung vereinbart. Die direkte Übergabe gewährleistet eine reibungslose Abwicklung und beugt möglichen Problemen vor.


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