Schlüssel nicht in Briefkasten des Hausmeisters werfen

Der kommentarlose Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Hausmeisters ist keine ordnungsgemäße Rückgabe (LG Berlin 63 S 385/02).


Alle Schlüssel müssen bei Auszug dem Vermieter oder der Verwaltung zurückgegeben werden. Bitte werfen Sie keine Schlüssel in den Briefkasten des Hausmeisters.

Sicherheitsmaßnahme beim Auszug: Alle Schlüssel müssen bei Auszug dem Vermieter oder der Verwaltung zurückgegeben werden. Bitte werfen Sie keine Schlüssel in den Briefkasten des Hausmeisters.

Beim Auszug aus einer Mietwohnung oder einem Mietobjekt ist es von großer Bedeutung, alle Schlüssel dem Vermieter oder der Verwaltung zurückzugeben. Diese Sicherheitsmaßnahme dient dazu, die Zugangskontrolle zu gewährleisten und den Schutz der nachfolgenden Mieter oder Bewohner zu sichern. Es ist wichtig zu betonen, dass Schlüssel nicht in den Briefkasten des Hausmeisters geworfen werden sollten.

Ein direktes Überreichen der Schlüssel an den Vermieter oder die Verwaltung ermöglicht eine klare Dokumentation des Schlüsselübergangs. Dies schafft Transparenz und verhindert mögliche Missverständnisse bezüglich der Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel.

Die Rückgabe der Schlüssel ist nicht nur eine vertragliche Pflicht, sondern auch ein Beitrag zur allgemeinen Sicherheit und zum Schutz der Privatsphäre aller Parteien. Wenn Unsicherheiten oder Fragen bezüglich des Schlüsselübergangs bestehen, ist es ratsam, diese direkt mit dem Vermieter oder der Verwaltung zu klären.


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