Kann ein Wohnungsbesitzer nach einem Einbruchdiebstahl nicht nachweisen, dass die Täter mit illegal angefertigten Nachschlüsseln in die Wohnung gekommen sind, muss seine Hausratversicherung nicht zahlen. Im vorliegenden Fall waren an beiden Originalschlüsseln keine Kopierspuren und auch sonst keine Hinweise auf einen gewaltsamen Einbruch festzustellen. Tipp des Richters: Es ist sinnvoll, beim Einzug ein neues Schloss einzubauen. (Oberlandesgericht Köln, AZ: 9U 109/04)
Einbruch: Bei Einzug neues Schloss einbauen
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