Gerichtsurteile

  • Vermieter muss zusätzliche Haustürschlüssel aushändigen

    Mieter haben das Recht, dass ihnen ihr Vermieter zusätzliche Wohnungsschlüssel aushändigt, die sie ihrem Briefzusteller sowie ihremZeitungsboten weitergeben können, damit diese zu ihrem Briefkasten im Flur des Hauses kommen können, ohne die Klingel betätigen zu müssen. Der Vermieter hat allerdings das Recht zu erfahren, wem die Schlüssel übergeben wurden. (Amtsgericht Mainz, 80 C 96/07)

  • Vermieter kann neue Türschlösser einbauen lassen

    Gibt der Mieter nicht alle Schlüssel zurück, kann der Vermieter neue Türschlosser auf Kosten des Mieters einbauen lassen. Ausnahme: Der Mieter kann beweisen, dass der verlorene Schlüssel keinen Schaden anrichten kann, zum Beispiel weil er bei einer Bootsfahrt ins Wasser gefallen ist (LG Mannheim 4 S 30/76).

  • Schlüsselverlust: Mieter muss nicht immer zahlen

    Nach einem am 13.04.2010 ergangenen Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg (AG) muss der Mieter bei Verlust einen Schlüssels nur dann die Kosten für eine neue Schließanlage tragen, falls diese auch tatsächlich vom Vermieter ausgetauscht wird (Az.: 8 C 3212/09). Im Streitfall hatte der Mieter seinen Hausschlüssel verloren. Der Vermieter forderte daraufhin Schadensersatz für den Austausch der…

  • Schlüssel nicht in Briefkasten des Hausmeisters werfen

    Der kommentarlose Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Hausmeisters ist keine ordnungsgemäße Rückgabe (LG Berlin 63 S 385/02).

  • Schlüssel muss an Vermieter zurück gegeben werden

    Der Mieter muss bei Auszug alle Schlüssel an den Vermieter oder den Verwalter zurückgeben. Es reicht nicht aus, wenn er sie bei einem anderen Mieter im Haus abgibt (AG Tempelhof-Kreuzberg 4 C 476/81).

  • Schlüssel können an Rechtsanwalt oder Hausmeister zurück gegeben werden

    Es reicht auch aus, wenn dem Rechtsanwalt des Vermieters der Schlüssel übergeben wird (LG Mannheim 4 S 62/81) oder dem Hausmeister (LG Osnabrück 11 S 332/82).

  • Mieterin muss Schloss-Austausch bezahlen

    Nach einem aktuellen Urteil kann es für Mieter richtig teuer werden, wenn sie den Wohnungsschlüssel verlieren und einen Missbrauch nicht ausschließen können. Wer seinen Wohnungsschlüssel verliert, dem droht einiges Ungemach. Denn mit dem Nachmachen des Schlüssels ist es nicht unbedingt getan. Vermieter dürfen das Geld für den Einbau einer neuen Schließanlage verlangen, wenn der Mieter…

  • Mieter muss für Schlosstausch zahlen

  • Mieter haftet für verlorenen Haustürschlüssel

    Sagt eine Mieterin gegenüber dem Vermieter aus, dass ihr Sohn den Haustürschlüssel für das Mietshaus in Hamburg vermutlich „am Strand von Rostock“ verloren habe, so mussder Eigentümer nicht davon ausgehen, dass mit dem abhandengekommenen Schlüssel kein Missbrauch begangen wird. Er darf die Schlüsselanlage auswechseln und der Mieterin in Rechnung stellen. Sie hat den Schlüssel schuldhaft…

  • Mieter darf Postboten einen Schlüssel überreichen

    Jeder Mensch erhält seine Briefe, Postkarten und Zeitungen gerne zuverlässig und pünktlich. Doch manchmal ist das für die Zusteller nur schwer zu machen – dann nämlich, wenn ihnen der Zugang zu den Briefkästen verwehrt ist. In einer solchen Situation muss es der Eigentümer einer Immobilie gestatten, dass der Mieter dem Postboten und dem Zeitungsausträger einen Schlüssel aushändigt. Das besagt nach Auskunft des…

  • Keinen Zweitschlüssel für Vermieter

    Ohne Wissen des Mieters und gegen den Willen des Mieters darf der Vermieter keinen Zweitschlüssel zur Mieterwohnung haben. Nutzt derVermieter einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters die Wohnung zu betreten, ist das Hausfriedensbruch, der Mieter kann fristloskündigen (LG Berlin 64 S 305/98).

  • Kein Vermieterregress bei gestohlenem Mieterschlüssel

    Wird einem Mieter während eines Krankenhausaufenthaltes der Wohnungsschlüssel aus dem dort im Zimmer eingebauten „Wertfach“ gestohlen und hat der Dieb auch Unterlagen mitgenommen, die auf den Standort der Wohnung schließen lassen, kann der Vermieter nach Austausch des Wohnungsschlosses den Mieter nicht in Regress nehmen. Dem Sachstand zufolge hatte der Mieter hinreichend vorgesorgt, dass der Schlüssel…

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