Schlüssel an Rechtsanwalt oder Hausmeister zurückgeben

Es reicht auch aus, wenn dem Rechtsanwalt des Vermieters der Schlüssel übergeben wird (LG Mannheim 4 S 62/81) oder dem Hausmeister (LG Osnabrück 11 S 332/82).


Schlüssel können entweder an den Rechtsanwalt oder den Hausmeister zurückgegeben werden. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Rückgabe ordnungsgemäß dokumentiert wird und dass die zuständige Partei über den Schlüsselerhalt informiert ist. Dies trägt dazu bei, mögliche Missverständnisse zu vermeiden und den reibungslosen Übergang bei einem Auszug zu gewährleisten. Wenn Unsicherheiten bestehen, ist es ratsam, sich direkt mit dem Vermieter, der Verwaltung oder einer anderen autorisierten Person in Verbindung zu setzen, um die geeignetste Vorgehensweise zu klären.


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