Ohne Wissen des Mieters und gegen den Willen des Mieters darf der Vermieter keinen Zweitschlüssel zur Mieterwohnung haben. Nutzt der
Vermieter einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters die Wohnung zu betreten, ist das Hausfriedensbruch, der Mieter kann fristlos
kündigen (LG Berlin 64 S 305/98).
Es ist wichtig, die Mietrechte und -pflichten sowohl für Mieter als auch für Vermieter zu verstehen. In vielen Ländern und Regionen haben Mieter das Recht auf Privatsphäre und Sicherheit, was bedeutet, dass Vermieter normalerweise nicht ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung eintreten dürfen. Das schließt das Anfertigen eines Zweitschlüssels ohne Erlaubnis des Mieters ein.
Hier sind einige Aspekte zu beachten:
- Privatsphäre und Sicherheit der Mieter: Mieter haben das Recht, sich in ihrem Mietobjekt sicher und geschützt zu fühlen. Vermieter sollten ohne Genehmigung des Mieters nicht in die Wohnung eintreten oder einen Zweitschlüssel ohne Erlaubnis behalten.
- Vereinbarungen im Mietvertrag: Einige Mietverträge können spezifische Klauseln bezüglich des Zugangs des Vermieters zur Wohnung enthalten. Es ist wichtig, den Mietvertrag sorgfältig zu lesen, um zu verstehen, welche Rechte und Pflichten sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter gelten.
- Zugang im Notfall: In Notfällen, wie z.B. einem Wasserschaden oder einem Gasleck, kann der Vermieter das Recht haben, die Wohnung auch ohne Zustimmung des Mieters zu betreten. Dies hängt jedoch von den örtlichen Gesetzen und den Bedingungen im Mietvertrag ab.
- Rechtliche Schritte: Wenn der Vermieter unberechtigterweise einen Zweitschlüssel hat oder ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung eindringt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Der Mieter könnte rechtliche Schritte gegen den Vermieter einleiten.
Mieter sollten, wenn sie Bedenken hinsichtlich des Zugangs des Vermieters haben, dies zuerst in einem Gespräch ansprechen. Sollte das Problem weiterhin bestehen, wäre es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.