Der kommentarlose Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Hausmeisters ist keine ordnungsgemäße Rückgabe (LG Berlin 63 S 385/02).
Schlüssel nicht in Briefkasten des Hausmeisters werfen
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Der kommentarlose Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Hausmeisters ist keine ordnungsgemäße Rückgabe (LG Berlin 63 S 385/02).
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