Kein Vermieterregress bei gestohlenem Mieterschlüssel

Wird einem Mieter während eines Krankenhausaufenthaltes der Wohnungsschlüssel aus dem dort im Zimmer eingebauten „Wertfach“ gestohlen und hat der Dieb auch Unterlagen mitgenommen, die auf den Standort der Wohnung schließen lassen, kann der Vermieter nach Austausch des Wohnungsschlosses den Mieter nicht in Regress nehmen. Dem Sachstand zufolge hatte der Mieter hinreichend vorgesorgt, dass der Schlüssel nicht abhanden kommen konnte. Er musste das Wertfach nicht auf Einbruchsicherheit prüfen. (AG Ahrendsburg, 47 C 1171/09)


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Sehr verehrte Kundschaft, leider können wir momentan Krankheits bedingt und Personal bedingt keinen 24h Notdienst anbieten. Unsere Einsatz Zeiten sind Mo-Fr von 08:00 - 20:00 Uhr und Samstags und Feiertags von 09:00 - 22:00 Uhr. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihr Schlüsseldienst Team Ludwig

Call Now Button